Das Management / der Verwaltungsrat von ADMINISTRADORA VILLAS VOLCAN, SL (im Folgenden die für die Behandlung verantwortliche Person) übernimmt die maximale Verantwortung und Verpflichtung bei der Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie, um die kontinuierliche Verbesserung der für die Behandlung verantwortlichen Person zu gewährleisten, um Exzellenz in Bezug auf die Einhaltung zu erreichen mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / CE (Datenschutz-Grundverordnung) (DOUE L 119/1, 04-05-2016) und die spanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organisches Gesetz, spezifische sektorale Gesetze und ihre Entwicklungsvorschriften).

Die Datenschutzrichtlinie von ADMINISTRADORA VILLAS VOLCAN, SL beruht auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach die für die Behandlung verantwortliche Person für die Einhaltung des behördlichen und rechtswissenschaftlichen Rahmens verantwortlich ist, der diese Richtlinie regelt, und in der Lage ist, dies vor dem zuständigen Kontrollbehörden.

In diesem Sinne unterliegt die für die Behandlung verantwortliche Person den folgenden Grundsätzen, die allen ihren Mitarbeitern als Leitfaden und Bezugsrahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollten:

1. Schutz der Daten vor dem Design: Der für die Behandlung Verantwortliche wird sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung des Behandlungsmittels als auch zum Zeitpunkt der Behandlung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z die Grundsätze des Datenschutzes, wie Datensparsamkeit, anwenden und die notwendigen Garantien in die Behandlung integrieren.

2. Datenschutz durch Voreinstellung: Der für die Behandlung Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck der Behandlung erforderlich sind.

3.Datenschutz im Lebenszyklus der Informationen: Die Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.

4. Rechtmäßigkeit, Loyalität und Transparenz: Personenbezogene Daten werden gegenüber dem Interessenten rechtmäßig, loyal und transparent verarbeitet.

5. Einschränkung des Zwecks: Personenbezogene Daten werden für bestimmte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet.

6. Datenminimierung: Personenbezogene Daten sind angemessen, relevant und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt.

7. Genauigkeit: Die personenbezogenen Daten werden korrekt und, falls erforderlich, aktualisiert; Es werden alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.

8.Begrenzung der Aufbewahrungsfrist: Die personenbezogenen Daten werden so aufbewahrt, dass die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger als für die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist.

9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so behandelt, dass durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen eine angemessene Sicherheit der Personendaten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder rechtswidriger Behandlung sowie vor Verlust, Zerstörung oder zufälliger Beschädigung Fähigkeiten.

10. Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des an ihrer Behandlung beteiligten Personals. Während des Informationslebenszyklus werden alle Mitarbeiter mit Zugriff auf die Daten entsprechend geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.

Die Datenschutzrichtlinie von ADMINISTRADORA VILLAS VOLCAN, SL wird dem gesamten Personal des Datenverantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.

Folglich bezieht diese Datenschutzrichtlinie das gesamte Personal des für die Verarbeitung Verantwortlichen ein, das sie kennen und annehmen muss, als ihre eigenen, wobei jedes Mitglied für die Anwendung und die Überprüfung der für ihre Tätigkeit geltenden Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist. , sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Verbesserungsmöglichkeiten, die sie für angemessen hält, um Exzellenz in Bezug auf Compliance zu erreichen.

Diese Richtlinie wird vom Management / Verwaltungsrat von ADMINISTRADORA VILLAS VOLCAN, SL so oft wie erforderlich überprüft, um sie jederzeit an die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen.